Das „GroßkundenTicket“ im Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Eine Einbeziehung in den Rahmenvertrag des Bundes mit dem VRS ist möglich, wenn mindestens 35 Prozent der Beschäftigten einer Einrichtung das Produkt GKT abnehmen (Mindestabnahmequote).
Die Bestellung des Tickets erfolgt mit dem Bestellvordruck zum VRS-GroßkundenTicket für den Bund bei der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH (SWBV).
Das Bestellformular muss bis zum 10. des Vormonats bei der SWBV GmbH vorliegen.
Da mit der Bestellung ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen den Beschäftigten und der SWBV GmbH entsteht, sendet die SWBV GmbH die GKTs direkt an die privaten Anschriften der Beschäftigten und zieht monatlich im Lastschriftverfahren den Ticketpreis zuzüglich einer Aufwandspauschale für das Ticketmanagement (siehe unten) vom Konto der Beschäftigten ein.
Das GKT ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Fahrausweis und gilt als Fahrberechtigung nur in Verbindung mit einem aktuellen, gültigen Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis. Die Laufzeit jedes einzelnen Ticketvertrages richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsjahr des Grundvertrages (01.01. bis 31.12. eines Jahres) und verlängert sich ohne Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tarifbestimmungen zum GroßkundenTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.
Der Preis für ein GKT beträgt monatlich:
Daneben ist im Kalenderjahr 2020 für das Ticketmanagement eine monatliche Aufwandspauschale von 1,80 Euro zu zahlen.