Photovoltaik und Solarthermie

Die Region Bonn/Rhein-Sieg verfügt über ein hohes Solarpotenzial. Dieses kann auf zweierlei Arten wirtschaftlich genutzt werden:

Bei der photovoltaischen Nutzung wird die Sonnenstrahlung mittels Solarmodulen in elektrische Energie umgewandelt. Module erzeugen Gleichstrom, der von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Dieser kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder zum eigenen Verbrauch genutzt werden. Photovoltaik-Zellen aus kristallinem Silizium haben gegenüber Dünnschichtmodulen geringere Wirkungsgrade, sind jedoch in der Anschafffung preiswerter und je nach Typ auch unempfindlicher gegen temporäre bzw. partielle Verschattungen.

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Bei der solarthermischen Nutzung wird die Sonnenstrahlung mittels Kollektoren in Wärmeenergie umgewandelt. Mittels eines Wärmeträgermediums kann die Wärme direkt genutzt oder in einen Speicher überführt werden. Solarwärme wird zur Erwärmung von Wasser zum Duschen und Waschen oder zur Raumheizung eingesetzt.

Da Dachflächen sowohl photovoltaisch wie solarthermisch genutzt werden können, kann mit dem Solarkataster die Eignung eines Daches oder auch einer Freifläche für beide Nutzungen untersucht werden. Die Berechnung des Solarkraftpotenzials stützt sich auf eine Kombination aus Strahlungsdaten und Katasterdaten mit Messdaten von Gebäudedächern, die durch Befliegungen mit einem hochauflösenden Laserscanner gewonnen wurden. Die Ergebnisse sind in dem Solarkataster dargestellt.

Die so ausgewiesenen Ergebnisse sind eine Erstinformation, sie ersetzen bei Investitionsüberlegungen keinesfalls eine Untersuchung des konkreten Daches vor Ort durch eine qualifizierte Fachfirma zur genauen Ermittlung des dort nutzbaren Potenzials. Für die Richtigkeit von Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für alle Interessenten, die über diese Erstinformation hinaus weitere Daten und Informationen zur Solarenergie wünschen, verweisen wir auf die EnergieAgentur NRW als eine erste neutrale Anlaufadresse. Das Online-Solarportal liefert weitergehende Informationen und nützliche Tools, so z.B. einen Online-Förderrechner zur Photovoltaik.

Planung und Bau einer Solaranlage in 8 Schritten

Die Errichtung einer Solaranlage sollte sorgfältig geplant werden, damit während der meist mehr als zwanzigjährigen Laufzeit ein größtmöglicher Nutzen erzielt werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich in erster Linie auf Photovoltaik-Anlagen, sie können aber sinngemäß auch auf Solarthermie-Anlagen angewendet werden. Die für einen Anlagenbau wesentlichen Punkte sind hier in 8 Schritten zusammengefasst. Diese dienen nur einer ersten Orientierung über den Ablauf. Es wird vor Entscheidungen dringend eine fachlich qualifizierte Beratung vor Ort angeraten.

Schritt 1: Angaben des Solardachflächenkatasters überprüfen

Keine Technik ist hundertprozentig störungsfrei. So können bei der Objekterfassung durch den Laserscanner Störungen vorgelegen haben oder es sind Objekte nicht erkannt worden. Auch sind Fehlinterpretationen bei der Auswertung möglich oder Angaben in den Katasterunterlagen sind nicht mehr aktuell. Bäume können wachsen oder gefällt worden sein und sich dadurch Änderungen für die Dachverschattung ergeben. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Schritt 2: Dachzustand prüfen

Noch so präzise Luftaufnahmen können keine Aussagen über die Statik oder die Traglast eines Daches liefern. Die Dacheindeckung sollte noch mindestens die gleiche Lebenserwartung aufweisen wie die Photovoltaik-Anlage. Steht eine Dachsanierung an, dann sollte diese vorher durchgeführt werden.

Schritt 3: Kompetenten Fachbetrieb wählen

Hier können Sie auf Ihren vertrauten Handwerksbetrieb zurückgreifen, sofern dieser nachweislich über Erfahrungen mit Solaranlagen und entsprechende Referenzen verfügt. Wenn Sie noch nach speziellen Solarfirmen suchen, hilft Ihnen bei der Auswahl eines qualifizierten Handwerkbetriebs gerne die Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg (02241 9900). Eine erste Orientierung über Handwerksbetriebe liefert auch die nachfolgende Internetseite der Kreishandwerkerschaft.
Kreishandwerkerschaft Bonn/Rhein-Sieg:  Qualifizierte Handwerksbetriebe zur Nutzung erneuerbarer Energien

Schritt 4: Fachliche Beratung vor Ort

Ein Mitarbeiter des Handwerksbetriebs oder ein unabhängiger Energieberater sollte Ihr Gebäude vor Ort ansehen und weitere Dinge, wie die Statik des Daches, die Netzanschlussmöglichkeiten usw. prüfen und mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch führen. Diese Vor-Ort-Beratungen sind i.d.R. nicht kostenfrei, daher sollte vorher das Honorar geklärt werden.

Schritt 5: Angebote einholen

Wenn der Entschluss zum Anlagenbau gefasst ist, sollte von mindestens drei Fachbetrieben ein detailliertes Angebot eingeholt werden. Die vorliegenden Angebote werden auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit geprüft. Im Zweifelsfall sollte man die Angebote noch von einem unabhängigen Energieberater, z.B. von der Verbraucherzentrale, prüfen lassen.

Schritt 6: Finanzierung klären

Sind die Kosten für die Anlage ebenso wie der zu erwartende Jahresertrag ermittelt, ist zu klären, ob die Anlage mit Eigenmitteln oder über Kredit finanziert werden soll, bzw. wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Für die Finanzierung stehen z. B. günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Der Kreditantrag bei der KfW muss jedoch immer über die eigene Hausbank gestellt werden. Ferner ist unbedingt darauf zu achten, dass mit der Auftragserteilung und dem Bau der Anlage nicht vor einer Zusage des Kredites begonnen werden darf.

Schritt 7: Auftrag erteilen

Bei der Vergabe des Auftrages sollten Sie unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten achten und sich immer auf das zugrundeliegende Angebot beziehen. Falls mit dem Handwerks- oder Solarfachbetrieb spezielle Vereinbarungen zum Ausführungstermin und /oder dem spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt getroffen wurden, sollten diese und auch die Konsequenzen bei einer Terminüberschreitung schriftlich mit der Auftragsvergabe formuliert sein. Lassen Sie sich eine schriftliche Auftragsbestätigung geben und vereinbaren Sie, dass der ausführende Betrieb auch die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger übernimmt.

Schritt 8: Anlage in Betrieb nehmen

Nach Fertigstellung der Anlage wird Ihr Installateur diese zusammen mit dem Energieversorger in Betrieb nehmen. Sie erhalten ein Inbetriebnahme-Protokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird. Von nun an sind Sie Stromproduzent. Der zuständige Stromversorger wird mit Ihnen als Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und Ihnen den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüten. Sie sollten die PV-Anlage Ihrer Gebäudeversicherung als neuen Bestandteil Ihres Gebäudes anzeigen, damit Sie z. B. bei Sturmschäden abgesichert sind. Auch in Ihrer nächsten Steuererklärung ist die PV-Anlage zu berücksichtigen. Die wirkt sich i.d.R. positiv aus und verringert die Steuerlast.