Fachhearing „Windkraftanlagen“

Fachleute aus Politik und Verwaltung  haben sich beim Hearing „Windkraftanlagen“ im Siegburger Kreishaus zu aktuellen Entwicklungen informiert.

Das Wichtigste in Kürze:

Das Planungsrecht zu Windkraftanlagen erfolgt künftig über Festlegungen in der Regionalplanung. Für diese ist der Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln zuständig. Der Teilplan „Erneuerbare Energien“ wird derzeit noch bearbeitet. Standorte für Windkraftanlagen können jedoch auch darüber hinaus noch von den Städten und Gemeinden identifiziert und planerisch festgelegt werden.

Zuständig für die die Genehmigung für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern sind die Kreise und kreisfreien Städte. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine gebundene Genehmigung, die zu erteilen ist, wenn keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte haben bei der Genehmigung keinen Ermessensspielraum, wenn alle Voraussetzungen nach BImSchG erfüllt sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hearings waren zuversichtlich, dass Windkraft und Artenschutz vereinbar sind, wenn mit Augenmaß vorgegangen wird.

 

Die Präsentationen der Veranstaltung können hier heruntergeladen werden:

juristische Einordnung im Planungs- und Immissionsschutzrecht:
 Vortrag_Hearing _Windenergie_Wolter-Hoppenberg Rechtsanwälte_Herr Dr.Schroeder

Regionalplanung:
Vortrag_Hearing-Windenergie_Regionalrat Köln_Herr Deppe

Zusammenspiel von Windkraftanlagen und Artenschutz
(wird nachgereicht, LANUV NRW)

Windkraftpotenziale im Rhein-Sieg-Kreis:
 Vortrag_Hearing_Windenergie_Rhein-Sieg-Kreis_Herr Persch