Entlastung bei Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Kohle

Der Bundestag hat im Dezember 2022 eine Entlastung für private Haushalte beschlossen, die mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizen. Der Zuschuss kann ab sofort beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen online beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind auf der Internetseite des Bauministeriums unter www.heizkostenhilfe.nrw zu finden.

Fragen werden auch telefonisch beantwortet unter 0211 8618 4040.